OLG Karlsruhe entscheidet: Gegen einen Autofahrer kann wegen verbotswidriger Nutzung einer Blitzer-App auch dann ein Bußgeld 

OLG Karlsruhe entscheidet: Gegen einen Autofahrer kann wegen verbotswidriger Nutzung einer Blitzer-App auch dann ein Bußgeld 

…. verhängt werden, wenn die App auf dem Handy eines Mitfahrers geöffnet ist und sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.

Mit Beschluss vom 07.02.2023 – 2 ORbs 35 Ss 9/23 – hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe entschieden, dass ein Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit 

  • nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 22, 23 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) 

begeht, wenn ein

  • anderer Fahrzeuginsasse 

auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der der Fahrer vor 

  • Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

gewarnt wird und in einem Fall, in dem die Polizei einen Autofahrer 

  • angehalten und 
  • festgestellt

hatte, dass auf dem in der Mittelkonsole des Fahrzeugs abgelegten 

  • Smartphone seiner Beifahrerin 

eine „Blitzer-App“ in Betrieb war, das Urteil des 

  • Amtsgerichts (AG) Heidelberg 

bestätigt, mit dem gegen den Autofahrer eine

  • Geldbuße

verhängt worden war.

Begründet vom Senat ist das damit worden, dass ein 

  • von § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO 

verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer 

  • selbst

eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat, sondern dem Fahrzeugführer  

  • bußgeldbewehrt verboten 

auch die Nutzung einer 

  • auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten 

„Blitzer-App“ ist (Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe). 


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