OLG Zweibrücken entscheidet, dass, wenn Eltern den Wunsch von jugendlichen Kindern, gegen Covid-19 geimpft zu werden, ablehnen, dies 

OLG Zweibrücken entscheidet, dass, wenn Eltern den Wunsch von jugendlichen Kindern, gegen Covid-19 geimpft zu werden, ablehnen, dies 

…. einen Sorgerechtsmissbrauch darstellen und den Entzug der elterlichen Sorge 

  • in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung 

rechtfertigen kann.

Mit Beschluss vom 28.07.2022 – 2 UF 37/22 – hat der 2. Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Fall, in dem eine

  • 15 – Jährige 

nachdrücklich wünschte 

  • gegen Covid-19 

geimpft zu werden, dies ihre 

  • allein sorgeberechtigte 

Mutter aber strikt abgelehnt und deswegen das Jugendamt ein Verfahren 

  • vor dem Amtsgericht – Familiengericht – 

eingeleitet hatte, die daraufhin vom Familiengericht getroffene Entscheidung 

  • bestätigt,

mit der, der Mutter der 15 – Jährigen,

  • wegen Kindeswohlgefährdung,

die elterliche Sorge 

  • in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung 

entzogen und die 

  • Ergänzungspflegschaft

angeordnet worden war.

Begründet ist das vom Familiensenat des OLG damit worden, dass der nachdrückliche 

  • Impfwunsch einer 15 – Jährigen, 

für die 

  • die Covid-19 Impfung von erheblicher Bedeutung ist

und bei der, wie vorliegend, 

  • Zweifel an der Eignung, die Tragweite ihrer Impfentscheidung zu erfassen, nicht bestehen, 

als Akt der Selbstbestimmung 

  • in besonderem Maße 

beachtlich ist, sich deswegen eine strikte Ablehnung der Impfung von vorneherein als ein 

  • dem Kindeswohl zuwiderlaufender 

Sorgerechtsmissbrauch darstellt, der 

  • zur Ermöglichung einer Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise und
  • zur Abwehr der dem Kindeswohl andernfalls drohenden Gefahr, zu der die alleinsorgeberechtigte Mutter nicht gewillt oder in der Lage ist,

den vom Familiengericht angeordneten 

  • Teilentzug der elterlichen Sorge 

gebietet (Quelle: Pressemitteilung des Pfälzischen OLG Zweibrücken). 


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