Warum Taxen grundsätzlich mit einem hell-elfenbeinfarbenen Anstrich versehen sein müssen.

Warum Taxen grundsätzlich mit einem hell-elfenbeinfarbenen Anstrich versehen sein müssen.

Taxiunternehmer sind, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung besitzen, verpflichtet, ihr Fahrzeug mit einem hell-elfenbeinfarbenen Anstrich zu versehen.

Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 28.10.2014 – 4 A 586/13 – entschieden und die Klage einer Taxiunternehmerin gegen die Verpflichtung zur einheitlichen Farbgebung von Taxen nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) abgewiesen.
Die Taxiunternehmerin hatte geltend gemacht, dass dadurch in ihre Berufsausübungsfreiheit unzulässig eingegriffen werde und sich darüber hinaus darauf berufen, dass in anderen Bundesländern eine solche Verpflichtung nicht bestehe.

Nach der Entscheidung des Sächsischen OVG soll die einheitliche Farbgebung von Taxen eine jederzeitige und leichte Unterscheidung von den übrigen Fahrzeugen im Straßenverkehr gewährleisten. Die einheitliche Farbgebung diene auch der leichten Erkennbarkeit, wenn Taxen straßenverkehrsrechtliche Sonderregelungen in Anspruch nehmen würden. Die für den Taxiunternehmer damit verbundene Belastung überschreite nicht die Zumutbarkeitsgrenze, zumal in der Praxis auch das Anbringen einer in der vorgeschriebenen Farbe gehaltene und ohne weiteres wieder entfernbare Folie gestattet werde.
Der beklagten Stadt Leipzig könne auch keine Ungleichbehandlung vorgeworfen werden, weil in drei anderen Bundesländern die Farbgebung für Taxen freigegeben worden sei. Eine Ungleichbehandlung hätte nur dann vorgelegen, wenn die beklagte Stadt einen wesentlichen gleichen Sachverhalt anders behandelt hätte. Dass in drei anderen Bundesländern eine Freigabe erfolgt sei, ändere nichts daran, dass der beklagten Stadt kein ungleiches Verwaltungshandeln vorgeworfen werden könne.

Das hat die Pressestelle des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts am 04.11.2014 mitgeteilt.

 


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