Was (Noch)Ehegatten wissen sollten, wenn einer, anlässlich der Scheidung, die Zuweisung der (bisherigen) Ehewohnung 

…. zur alleinigen Nutzung beantragt.

Nach § 1568a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann 

  • ein Ehegatte 

verlangen, dass 

  • der andere 

ihm die 

  • Ehewohnung anlässlich der Scheidung 

überlässt,

  • wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere 

oder

  • wenn die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht. 

Geprüft wird in einem solchen Fall vorrangig, inwieweit der 

  • den Antrag stellende Ehegatte 

stärker auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist. 

Erst dann, wenn sich nicht feststellen lässt, ob 

  • der eine Ehegatte stärker als der andere 

auf die Nutzung der Ehewohnung angewiesen ist, ist auf die zweite Alternative 

  • der sonstigen Billigkeitserwägungen 

zurückzugreifen.

Ist 

  • weder ein Ehegatte auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, 
  • noch nach Billigkeit einem der Ehegatten die Wohnung zu überlassen, 

wird der Antrag zurückgewiesen.

Wenn das Wohl von Kindern nicht zu berücksichtigen ist, ist die 

  • Angewiesenheit beider Ehegatten auf die Wohnung 

nach einer Gesamtwägung aller Umstände, 

  • die die Lebensverhältnisse der Ehegatten bestimmen, 

zu beurteilen. 

Die bei der Gesamtabwägung im Einzelfall zu berücksichtigenden Umstände sind in der Regel 

  • Alter und Gesundheitszustand der Ehegatten, 
  • ob ein Ehegatte die Wohnung schon vor der Eheschließung bewohnt hat, 
  • welcher Ehegatte eher eine geeignete Ersatzwohnung finden kann, 
  • die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, 
  • die Nähe der Wohnung zum Arbeitsplatz oder die Verbindung mit Geschäftsräumen, 
  • Eigenleistungen, die ein Ehegatte zum Aufbau der Wohnung erbracht hat und 
  • ggf. auch die Aufnahme eines nahen pflegebedürftigen Angehörigen, 

nicht dagegen


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwas-nochehegatten-wissen-sollten-wenn-einer-anlaesslich-der-scheidung-die-zuweisung-der-bisherigen-ehewohnung%2F">logged in</a> to post a comment