…. preisgünstige Angebot angenommen haben, wissen müssen.
Mit Urteil vom 25.08.2023 – 37 O 220/22 – hat das Landgericht (LG) Köln in einem Fall, in dem ein Sofa,
auf der Internet-Plattform „Ebay“ als Sofortkauf-Option von der Verkäuferin, weil sie
- sich bei der Angabe des Angebotspreises vertippt und
- eine Null vergessen
hatte, versehentlich
- statt für 7.000 Euro
- für 700 Euro
angeboten, von einem Käufer
- dieses Angebot angenommen und
- der angegebene Angebotspreis von 700 Euro gezahlt
worden war, entschieden, dass die Verkäuferin ihre Erklärung über die Sofortkauf-Option,
- nachdem sie sich bei der Abgabe des Angebotspreises in einem Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Fall 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) befunden habe,
(zwar) anfechten könne, eine solche Anfechtung,
jedoch nach § 121 Abs. 1 BGB unverzüglich,
- also „ohne schuldhaftes Zögern“
erfolgen müsse und dass diese Frist zur Anfechtung
- mit Kenntnisnahme von dem Anfechtungsgrund beginnt
sowie
- maximal zwei Wochen beträgt.
In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall hatte die Verkäuferin,
- – nach dem Bemerken ihres Tippfehlers –
dem Käufer zunächst wahrheitswidrig mitgeteilt,
- sie lebe in den USA und könne das Sofa daher nicht übergeben,
gleichzeitig auf der Plattform dem Abbruchgrund
- „Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt“
ausgewählt und dem Käufer,
als dieser sich,
- mit der Rückerstattung der 700 Euro,
nicht zufrieden gab und von ihm
- nach erfolglosem Verstreichen einer letzten Frist zur Übergabe des Sofas
der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und Schadensersatz in Höhe von 6.300 Euro
- – also der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Möbelstücks –
verlangt worden war, erklärt,
- sich bei der Eingabe des Kaufpreises vertippt zu haben,
so dass sie das LG,
- mangels rechtzeitiger Anfechtungserklärung,
zur Zahlung der
an den Käufer verurteilte.
Fazit:
Haben Verkäufer sich beim Online-Stellen eines Ebay-Angebots vertippt, sollten sie dies,
- um die Anfechtungsfrist zu wahren,
sofort anzeigen. Ansonsten kann es für sie unter Umständen teuer werden (Quelle: LTO Legal Tribune Online).
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