…. psychischen Folgen eines Unfalls wissen sollte.
Mit Urteil vom 13.07.2022 – 7 U 88/21 – hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass nach den
- Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung,
nach denen vom Versicherungsschutz
- krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch den Unfall verursacht wurden,
ausgenommen sind, kein
- Unfallversicherungsschutz
besteht für
Folgen eines Unfalls,
- unabhängig von ihrer medizinischen Nachvollziehbarkeit.
Danach stehen wegen dieses
- Leistungsausschlusses für psychische Reaktionen
einem Versicherungsnehmer, der sich beispielsweise seinen
- rechten Ellenbogen bei einem Unfallereignis an einem Heizkörper
anstößt und bei dem es anschließend
- zu einer großflächigen Infektion des betroffenen Armes
kommt sowie zusätzlich zu dieser Armverletzung auch eine
- dauerhafte krankhafte Veränderung der Psyche
eintritt, dann wegen seiner
- unfallbedingten Invalidität
keine Versicherungsleistungen zu, wenn
- der Anstoß an dem Heizkörper selbst oder
- die daraus resultierenden Entzündungsreaktionen
nicht unmittelbar zu
- einer Veränderung der Hirnstrukturen oder des zentralen Nervensystems
geführt haben,
- welche die psychischen Beschwerden erklären können,
sondern die eingetretene Veränderung eine
als Reaktion auf das Unfallereignis darstellt,
- wie das etwa bei einer posttraumatischen Belastungsstörung der Fall ist.
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