Wichtig für Facebook-Nutzer zu wissen, wenn Facebook ihren Account deaktiviert und sie darüber, wie weiter verfahren wird,

Wichtig für Facebook-Nutzer zu wissen, wenn Facebook ihren Account deaktiviert und sie darüber, wie weiter verfahren wird,

…. im Unklaren gelassen werden.

Mit Beschluss vom 26.08.2023 – 10 W 15/23 – hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem Fall, in dem Facebook das 

  • Konto einer Nutzerin 

ohne Vorwarnung

  • wegen angeblich unzulässiger Inhalte 

deaktiviert, den Antrag der Frau auf 

  • Überprüfung

unbeantwortet, der von ihr beauftragte Anwalt nur eine 

  • Standard-E-Mail

erhalten, sie daraufhin beim Landgericht (LG) Lübeck den Erlass einer 

  • einstweiligen Verfügung

mit dem Antrag,

  • Facebook zu verbieten, das Konto endgültig zu löschen 

beantragt hatte, von Facebook, 

  • noch bevor das LG über den Antrag entscheiden konnte, 

das Konto wieder reaktiviert und daraufhin die 

  • Hauptsache übereinstimmend für erledigt 

erklärt worden war, entschieden, dass 

  • nach § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

Facebook die entstandenen Kosten

  • (Gerichts- und Anwaltskosten)

tragen muss.

Begründet ist die Kostenentscheidung vom OLG damit worden, dass,

  • auch wenn Facebook, wie das Unternehmen behauptet, gar nicht beabsichtigt hatte, das Konto endgültig zu löschen,

die Nutzerin

  • aufgrund des intransparenten Verfahrens 

allen Grund gehabt habe, zu befürchten, dass die in ihrem Konto enthaltenen Daten von Facebook 

  • unwiderruflich  

gelöscht würden, ihr deswegen ein mit der Deaktivierung ihres Kontos entstandener 

  • vorbeugender vertraglicher Unterlassungsanspruch 

zustand und die Voraussetzungen für den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung 

  • nach den §§ 935 ff. ZPO

bis zum 

  • Eintritt des erledigenden Ereignisses 

gegeben waren, nachdem Facebook, 

  • auf die vorgerichtliche Kontaktaufnahme hin, 

ohne weiteres

  • mit der Nutzerin hätte transparent kommunizieren bzw. 
  • erklären können, dass die Gefahr einer unwiderruflichen Löschung nicht besteht.  

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