…. abgeschlossen haben – Der Gerichtshof der Europäischen Union stärkt ihre Rechte und lässt, wenn
- der Inhalt des Kreditvertrages zu ungenau oder
- eine der in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 über Verbraucherkredite vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden ist,
den Widerruf des Kreditvertrages durch die Autokäufer
- auch Jahre nach der Vertragsunterzeichnung noch
zu.
Nach dem Urteil der Sechsten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 09.09.2021 in den Rechtssachen C-33/20, C-155/20, C-187/20 kann der Käufer eines Autos, der einen
- ausschließlich zur Finanzierung des Autokaufs dienenden
Verbraucherkreditvertrag mit einer Bank abgeschlossen hat, den Kreditvertrag
- nicht nur innerhalb von vierzehn Kalendertagen, sondern
auch noch Jahre nach der Vertragsunterzeichnung
mit der Rechtsfolge, dass er,
- sofern der Kreditvertrag noch läuft, ab dem Widerruf keine weiteren Darlehensraten mehr an die Bank zahlen muss
und
- Zug um Zug gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeugs sowie
- abzüglich der Nutzungsvorteile
verlangen kann
- von der Bank,
- Rückzahlung der geleisteten Darlehensraten,
sowie
- vom Autoverkäufer
- eine eventuell an diesen geleistete Kaufpreisanzahlung,
wenn beispielsweise
- nicht nach Artikel 10 Abs. 2 Buchst. a, c und e der Richtlinie 2008/48 im Kreditvertrag in klarer, prägnanter Form angegeben ist,
- dass es sich um einen „verbundenen Kreditvertrag“ im Sinne von Art. 3 Buchst. n dieser Richtlinie handelt und
- dass dieser Vertrag als befristeter Vertrag geschlossen worden ist,
- nicht nach Artikel 10 Abs. 2 Buchst. l der Richtlinie 2008/48 in dem Kreditvertrag
- der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben und
- der Mechanismus der Anpassung des Verzugszinssatzes konkret beschrieben ist
oder
- nicht nach Artikel 10 Abs. 2 Buchst. r der Richtlinie 2008/48 im Kreditvertrag
- die Methode für die Berechnung der bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens fälligen Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angegeben ist,
- so dass dieser die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der in diesem Vertrag erteilten Informationen bestimmen kann.
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