Wichtig zu wissen für Autofahrer, die auf eine Autobahn oder Kraftfahrstraße auffahren: Wer hat wann Vorfahrt?

Wichtig zu wissen für Autofahrer, die auf eine Autobahn oder Kraftfahrstraße auffahren: Wer hat wann Vorfahrt?

Mit Beschluss vom 03.05.2018 – 4 RBs 117/18 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm darauf hingewiesen, dass die Vorfahrtsregel des § 18 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),

  • nach der auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen,

auch dann gilt, wenn sogenannter „Stop-and-Go-Verkehr“ herrscht.

Danach findet die Vorfahrtsregel des § 18 Absatz 3 StVO erst dann keine Anwendung mehr, wenn

  • der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn in der Weise zum Stehen gekommen ist,
  • dass mit einer erneuten Fahrbewegung in kürzerer Frist nicht zu rechnen ist.

Allerdings müssen Fahrzeugführer, die in dieser Situation,

  • also bei Stau und schon längerer Standzeit auf dem rechten Fahrstreifen,

auf die Fahrbahn einer Autobahn aufgefahren, das Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO beachten (Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 24.05.2018).


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