Wie ein Versuch, nicht als Vater eines Kindes festgestellt zu werden, zu einem Fall für den Staatsanwalt wurde

Wie ein Versuch, nicht als Vater eines Kindes festgestellt zu werden, zu einem Fall für den Staatsanwalt wurde

In einem Fall, in dem eine junge Frau angegeben hatte, 

  • sicher zu sein, wer der Vater ihrer 2020 geborenen Tochter ist 

und die Vaterschaft,

  • weil diese von dem von der Frau Angegebenen nicht anerkannt wurde,

gerichtlich geklärt werden sollte, hatte das vom Amtsgericht eingeholte DNA-Gutachten

  • mangels Übereinstimmung der genetischen Merkmale 

einen Ausschluss der Vaterschaft ergeben.

Da die Kindesmutter jedoch bei ihrer Behauptung blieb, 

  • dass nur der von ihr Angegebene der Vater sein könne 

und sie die Vermutung äußerte, dass 

  • dieser seinen ihm sehr ähnlich sehenden Bruder zur Entnahme der DNA-Probe geschickt haben könnte,

ordnete der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg an,

  • eine erneute Begutachtung 

und dass die Kindesmutter 

  • bei der Probenentnahme anwesend sein und 
  • den Angegebenen identifizieren solle.

Nachdem aufgrund des Ergebnisses dieser erneuten Begutachtung 

  • der von der Frau Angegebene eindeutig der Vater war, 

wurde von dem Zivilsenat nicht nur 

  • einen entsprechenden Vaterschaftsfeststellungsbeschluss erlassen,

sondern die Akte auch der Staatsanwaltschaft übersandt, die Anklage erhob 

  • gegen den als Vater Festgestellten wegen versuchten Betruges und 
  • gegen seinen Bruder wegen Beihilfe zum versuchten Betrug (Quelle: Pressemitteilung OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.04.2021 – 3 UF 138/20 –).

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