Zeckenbiss eines Beschäftigten kann Arbeitsunfall sein

Zeckenbiss eines Beschäftigten kann Arbeitsunfall sein

…. für den gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) besteht.

Voraussetzung für die Anerkennung eines Zeckenbisses als Arbeitsunfall ist jedoch, dass der Beschäftigte zum Zeitpunkt des Zeckenbisses bzw. des Erstkontaktes mit der Zecke einer versicherten Tätigkeit nachgegangen ist.

  • Steht dies nicht fest, scheidet eine Anerkennung als Arbeitsunfall aus.

Darauf hat das Thüringer Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 09.08.2017 – L 1 U 150/17 – in einem Fall hingewiesen, in dem eine Lehrerin


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