Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung – formelle Voraussetzungen.

Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung – formelle Voraussetzungen.

Im Beschluss vom 03.07.2012 – 7 W 53/12 – hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit dem nach § 11 Abs. 1 des Hamburger Pressegesetzes (HbgPresseG), sowie § 56 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) bestehenden Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung befasst und hierzu u. a. ausgeführt:

Da die Veröffentlichung einer Gegendarstellung einen nicht unerheblichen Eingriff in den Geschäftsbetrieb eines Verlags oder sonst grundsätzlich zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen verpflichteten Verbreiters von Meldungen bedeutet, ist die Entstehung des Anspruchs auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung an strenge formelle Voraussetzungen geknüpft.
Hierzu gehört insbesondere, dass der Betroffene seine Gegendarstellung dem Verbreiter in der Weise zuleiten muss, dass dieser erkennen kann, durch die Veröffentlichung welchen Textes er dem geltend gemachten Anspruch genügen soll.

 

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