Corona-Pandemie: Bayerischer VGH setzt die 15-km-Regel für Bewohner von sogenannten Hotspots außer Vollzug

Corona-Pandemie: Bayerischer VGH setzt die 15-km-Regel für Bewohner von sogenannten Hotspots außer Vollzug

Mit Beschluss vom 26.01.2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Verbot 

  • touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten Hotspots über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus (§ 25 Abs. 1 Satz 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)) 

vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Nach Auffassung des BayVGH verstößt § 25 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV, der bestimmt, dass, 

  • wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird, unbeschadet der §§ 2 und 3 touristische Tagesausflüge für Personen, die in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt sind,

 aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit, da

  • die textliche Festlegung des 15-km-Umkreises auf die sich das Verbot bezieht, nicht deutlich und anschaulich genug und 
  • für die Betroffenen der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar ist (Quelle: Pressemitteilung des BayVGH).

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