…. eingerichtet.
Die Eingänge am Bundesgerichtshof (BGH) in Rechtsstreitigkeiten
- über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen,
die den Vorwurf einer
- unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor
zum Gegenstand haben (sog. Diesel-Sachen), sind anhaltend hoch.
Aufgrund dessen sind der VI. sowie der VII. Zivilsenat,
- die für diese Verfahren derzeit zuständig sind,
überlastet.
Das Präsidium des BGH hat deshalb
- von der Möglichkeit des § 21e Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Gebrauch gemacht und
beschlossen, mit Wirkung zum 01.08.2021 vorübergehend einen
Hilfsspruchkörper einzurichten
Dieser wird für die,
neu eingehenden, sog. Diesel-Sachen zuständig sein (Quelle: Pressemitteilung des BGH).
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