…. Fahrzeugen,
- die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen waren,
wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Schadensersatz
- den gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs auch dann erstatten muss,
- wenn nachträglich das von der VW AG angebotene Software-Update aufgespielt wurde,
- die Käufer sich allerdings – aufgrund des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots – die Vorteile anrechnen lassen müssen, die sie durch den Besitz des Fahrzeugs gehabt haben (Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.09.2019 – 17 U 45/19 –).
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