LG Frankenthal entscheidet: Eine im Online-Verfahren freigegebene Echtzeit-Überweisung lässt sich nicht mehr stoppen

LG Frankenthal entscheidet: Eine im Online-Verfahren freigegebene Echtzeit-Überweisung lässt sich nicht mehr stoppen

Mit Urteil vom 24.10.2024 – 7 O 154/24 – hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das Opfer der Betrugsmasche 

  • „Hallo, ich habe eine neue Handynummer“ 

geworden war, in der irrtümlichen Annahme über WhatsApp

  • mit ihrer Tochter 

zu kommunizieren, dem Betrüger die Zugangsdaten für ihr 

  • Online-Banking

übermittelt, anschließend zwei 

  • Echtzeitüberweisungen in Höhe von insgesamt rund 6.000 Euro 

über die auf ihrem Handy installierte 

  • Photo-Tan-App

freigegeben hatte und die rund 6.000 Euro 

  • von ihrer Bank 

zurückerstattet haben wollte, die von ihrem Konto, 

  • obwohl es dieses weniger als 20 Minuten nach der Freigabe der Zahlung wegen aufgekommener Zweifel, telefonisch hatte sperren lassen, 

zwei Tage später noch abgebucht worden waren.

Begründet wurde die Klageabweisung vom LG damit, dass ein 

  • Widerruf

von Echtzeit-Überweisungen 

  • nur

bis zum Zugang der Freigabe bei der Bank,

  • der über das Internet in Sekundenbruchteilen erfolge,

möglich sei, daher Bankkunden nur dann sich von der Freigabe lösen könnten, wenn die Bank die Täuschung 

  • hätte bemerken 

müssen, dafür es hier 

  • keine Anhaltspunkte 

gebe, vielmehr

  • der Zahlungsvorgang völlig korrekt abgelaufen und 
  • die Bank mittels der im Online-Banking vorgesehenen Login- und Freigabedaten korrekt autorisiert worden 

sei, unerheblich dabei sei, dass die Abbuchung erst zwei Tage später erfolgte, da zwischen 

  • dem schon wenige Sekunden nach der Online-Freigabe stattfindenden Geldausgang 

sowie 

  • der späteren Kontobelastung 

zu unterscheiden sei und darüber hinaus das Paar sich durch die 

  • leichtfertige Weitergabe der Zugangsdaten 

grob fahrlässig verhalten habe (Quelle: Pressemitteilung des LG Langenthal).