Mit Urteil vom 24.10.2024 – 7 O 154/24 – hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das Opfer der Betrugsmasche
- „Hallo, ich habe eine neue Handynummer“
geworden war, in der irrtümlichen Annahme über WhatsApp
zu kommunizieren, dem Betrüger die Zugangsdaten für ihr
übermittelt, anschließend zwei
- Echtzeitüberweisungen in Höhe von insgesamt rund 6.000 Euro
über die auf ihrem Handy installierte
freigegeben hatte und die rund 6.000 Euro
zurückerstattet haben wollte, die von ihrem Konto,
- obwohl es dieses weniger als 20 Minuten nach der Freigabe der Zahlung wegen aufgekommener Zweifel, telefonisch hatte sperren lassen,
zwei Tage später noch abgebucht worden waren.
Begründet wurde die Klageabweisung vom LG damit, dass ein
von Echtzeit-Überweisungen
bis zum Zugang der Freigabe bei der Bank,
- der über das Internet in Sekundenbruchteilen erfolge,
möglich sei, daher Bankkunden nur dann sich von der Freigabe lösen könnten, wenn die Bank die Täuschung
müssen, dafür es hier
gebe, vielmehr
- der Zahlungsvorgang völlig korrekt abgelaufen und
- die Bank mittels der im Online-Banking vorgesehenen Login- und Freigabedaten korrekt autorisiert worden
sei, unerheblich dabei sei, dass die Abbuchung erst zwei Tage später erfolgte, da zwischen
- dem schon wenige Sekunden nach der Online-Freigabe stattfindenden Geldausgang
sowie
- der späteren Kontobelastung
zu unterscheiden sei und darüber hinaus das Paar sich durch die
- leichtfertige Weitergabe der Zugangsdaten
grob fahrlässig verhalten habe (Quelle: Pressemitteilung des LG Langenthal).
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