OLG Frankfurt spricht Fahrradfahrer nach Sturz durch losgerissen Hund 7.000 Euro Schmerzensgeld zu

OLG Frankfurt spricht Fahrradfahrer nach Sturz durch losgerissen Hund 7.000 Euro Schmerzensgeld zu

Mit Beschluss vom 20.12.22 – 11 U 89/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein 

  • auf einem Radweg fahrender 

Radfahrer gestürzt war, weil ein an der Leine vom Halter geführter Hund

  • sich losgerissen hatte und 
  • auf den Radweg gerannt war,   

entschieden, dass der Hundehalter dem Radfahrer, 

  • der sich bei dem Sturz an Handgelenk und Ellenbogen verletzt hatte, 

7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Die Entscheidung begründete das OLG damit, dass der Hundehalter, weil 

  • sein sich losreißender Hund den Sturz des Radfahrers verursacht und 
  • sich dabei die tierspezifische Gefahr realisiert 

hat, nach 

  • § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

für die materiellen Schäden haftet, die der Radfahrer

  • bei dem Sturz

erlitten hat und der Radfahrer 

  • wegen der erlittenen Verletzungen 

von dem Hundehalter nach § 253 Abs. 2 BGB auch ein Schmerzensgeld fordern kann.

Berücksichtigt bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, 

  • das dem Radfahrer vom Hundehalter gezahlt werden muss, 

ist vom OLG worden, einerseits dass der Radfahrer durch die Sturzverletzungen 

  • in seinen Freizeitaktivitäten, insbesondere dem Motorrad- und dem sportlichen Fahrradfahren, sowie seiner Lebensführung eingeschränkt und 
  • dadurch ein erheblicher Verlust an Lebensqualität eingetreten ist, 

andererseits aber auch, 


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