Räumungsurteil gegen rauchenden Mieter.

Räumungsurteil gegen rauchenden Mieter.

Raucht ein Mieter in seiner Wohnung, stellt dies für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten dar, das eine Kündigung rechtfertigen kann.
Mieter dürfen sich in ihrer Wohnung grundsätzlich frei entfalten. Alles was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört ist gestattet. Allerdings gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Nachbarn und Vermietermüssen müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.06.2014 – 21 S 240/13 – entschieden, dass ein eine Kündigung rechtfertigender schwerwiegender Pflichtverstoß i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dann vorliegt, wenn ein in einem Mehrfamilienhaus wohnender, kettenrauchender Mieter auch nach mehrfacher erfolgloser Abmahnung durch den Vermieter keine Maßnahmen trifft, um zu verhindern, dass der Zigarettenrauch von seiner Wohnung in den Hausflur zieht und er die Geruchsbelästigung anderer Hausbewohner noch dadurch fördert, dass er seine Wohnung unzureichend lüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht leert.

Die Berufung des Mieters gegen das vorausgegangene Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf ist damit vom LG Düsseldorf zurückgewiesen worden.

Da der Mieter bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebte wurde ihm eine Räumungsfrist bis zum Jahresende eingeräumt.

Das LG Düsseldorf hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen.

Die Frage, ob durch einen Mieter verursachte Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen können, kann bedeutsam sein auch für andere Formen der Geruchsbelästigung, beispielsweise für Belästigungen durch Kochgerüche, wenn diese von einem Mieter nicht über die Fenster seiner Wohnung nach draußen, sondern über die geöffnete Wohnungstür ins Treppenhaus weglüftet werden.

Treten derartige oder vergleichbare Probleme in einem Mehrfamilienhaus zwischen Hausbewohnern untereinander oder Mietern und Vermietern auf, sollte zunächst das Gespräch miteinander gesucht werden.
Führt dieses zu keinem befriedigenden Ergebnis empfiehlt es sich, die Beratung eines Rechtsanwalts, der gleichzeitig die Qualifikation „Fachanwalt für Mietrecht“ hat, in Anspruch zu nehmen.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fraeumungsurteil-gegen-rauchenden-mieter%2F">logged in</a> to post a comment