Weil ein 59-jähriger Berufs-Lkw-Fahrer auf Autobahnen
- in insgesamt 112 Fällen aus seinem fahrenden Lkw heraus Schüsse mit scharfen Waffen auf andere, in dieselbe oder die entgegengesetzte Fahrtrichtung fahrende Fahrzeuge, insbesondere auf Ladungen von Autotransportern und Aufliegern von Lkws abgegeben, diese dabei auch jeweils getroffen hatte und
- das Gericht davon überzeugt war, dass er in 4 Fällen davon, auf Grund der zur Tatzeit bestehenden Verkehrssituation das Risiko eines Fehlschusses erkannt sowie nicht nur in Kauf genommen hatte, den arglose Fahrer oder Beifahrer des beschossenen Fahrzeugs möglicherweise direkt zu treffen, sondern auch, dass der Fahrer durch den Schuss erschrecken, das Steuer des Fahrzeugs verreißen und entweder durch den Schuss selbst oder durch einen Unfall zu Tode kommen könnte,
ist er schuldig gesprochen worden, des versuchten Heimtückemordes in vier Fällen und des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie der Sachbeschädigung in 108 Fällen.
Dass der Schütze sich (auch) des versuchten Mordes schuldig gemacht hat, hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Beschluss vom 16.07.2015 – 4 StR 117/15 – bestätigt und die gegen diesen Schuldspruch gerichtete Revision des Schützen verworfen.
Über die Höhe der gegen ihn zu verhängenden Strafe muss jedoch neu verhandelt werden (vgl. auch Pressemitteilung des BGH vom 08.10.2015 – Nr. 171/2015 –).
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