Was, wenn eine Sache beschädigt wurde und Ersatz des Schadens verlangt wird, Geschädigter und Schädiger 

Was, wenn eine Sache beschädigt wurde und Ersatz des Schadens verlangt wird, Geschädigter und Schädiger 

…. über die Arten des Schadensersatzes und das sog. Werkstattrisiko dabei, wissen sollten. 

Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

  • statt der Herstellung 
  • den dazu erforderlichen Geldbetrag 

verlangen (sogenannte „Ersetzungsbefugnis“), wobei dann der Anspruch

  • auf Befriedigung seines Finanzierungsbedarfs in Form des zur Wiederherstellung objektiv erforderlichen Geldbetrags und 
  • nicht etwa auf Ausgleich von Rechnungen 

gerichtet ist. 

Die dem Geschädigten zur Verfügung zu stellenden Mittel müssen so bemessen sein, dass er, 

  • sofern er nur wirtschaftlich vernünftig verfährt, 

durch die Ausübung der Ersetzungsbefugnis 

  • nicht reicher, 
  • aber auch nicht ärmer 

wird, als wenn 

  • der Schädiger den Schaden gemäß § 249 Abs. 1 BGB beseitigt.

Nach dem Grundsatz der subjektbezogenen Schadensbetrachtung wird der 

  • „erforderliche“ Herstellungsaufwand 

dabei nicht nur 

  • durch Art und Ausmaß des Schadens sowie 
  • die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten für seine Beseitigung, 

sondern auch 

  • durch die spezielle Situation des Geschädigten, 
  • insbesondere seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie 
  • die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten 

bestimmt.

Zu berücksichtigen ist etwa auch die 

  • Abhängigkeit des Geschädigten von Fachleuten, 

die er 

  • zur Instandsetzung der beschädigten Sache 

heranziehen muss.

Deshalb sind, sofern der Geschädigte die beschädigte Sache an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung übergibt, 

  • ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl- oder Überwachungs-) Verschulden trifft, 

die dadurch anfallenden Reparaturkosten im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger auch dann 

  • vollumfänglich

ersatzfähig, wenn sie aufgrund 

  • unsachgemäßer oder 
  • unwirtschaftlicher

Arbeitsweise der Werkstatt 

  • im Vergleich zu dem, was für eine entsprechende Reparatur sonst üblich ist, 

unangemessen sind.

In einem solchen Fall gegebenenfalls bestehende 

  • Ansprüche des Geschädigten gegen den Werkstattbetreiber 

spielen nur insoweit eine Rolle, als der Schädiger 

  • im Rahmen des Vorteilsausgleichs 

deren Abtretung verlangen kann.

Das Werkstattrisiko verbleibt damit

  • – wie bei § 249 Abs. 1 BGB – 

auch im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB 

  • im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger 

beim Schädiger (so Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 26.04.2022 – VI ZR 147/21 –).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwas-wenn-eine-sache-beschaedigt-wurde-und-ersatz-des-schadens-verlangt-wird-geschaedigter-und-schaediger%2F">logged in</a> to post a comment