…. (fahrlässigen) Schiedsrichterentscheidung verliert, wissen sollte.
Mit Urteil vom 19.09.2019 – 22 C 2823/19 – hat das Amtsgericht (AG) Nürnberg die Klage
- eines Teilnehmers an einer Fußball-Sport-Wette
abgewiesen, der
- mit der Begründung, aufgrund einer falschen (fahrlässigen) Schiedsrichterentscheidung – nämlich eines angeblich zu Unrecht nicht gegebenen Tores – die von ihm abgeschlossene Sportwette verloren zu haben,
den entgangenen Gewinnbetrag von der Deutschen Fußball Liga (DFL) ersetzt haben wollte.
In solchen Fällen fehle es, so das AG, in der Regel schon deswegen an einer Anspruchsgrundlage, auf die der geltend gemachte Anspruch gestützt werden könnte, weil
- vertragliche Beziehungen zwischen einem Teilnehmer an der Fußball-Sport-Wette und dem DFL nicht bestehen
und ein deliktischer Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- jedenfalls sofern keine vorsätzliche Spielmanipulation,
- sondern lediglich eine fahrlässige Fehlentscheidung eines Schiedsrichters vorliege,
mangels Verletzung eines Schutzgesetzes,
- wie etwa des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB),
ebenfalls nicht in Betracht komme.
Ergänzend hat das AG in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einer Sportwette
- vor dem Hintergrund der Ungewissheit des Spielverlaufs und des Spielausgangs,
- aber auch der Möglichkeit von schiedsrichterlichen Fehlentscheidungen wie auch Fehlhandlungen von Spielern,
gerade erst spannend, sprichwörtlich unkalkulierbar und damit für den Abschluss einer Wette attraktiv werde und jeder Wettteilnehmer
- das Risiko seines Wettgeschäfts eigenverantwortlich abwägen müsse und
- für seine Entscheidung zur Wettteilnahme selbst verantwortlich bleibe (Quelle: Pressemitteilung des OLG Nürnberg).
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