…. ausgeschlossen ist.
Mit Urteil vom 14.05.2019 – XI ZR 345/18 – hat der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein Sparkassenkunde bei seiner Sparkasse mehrere (unbefristete) Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen hatte,
- die jeweils neben einer variablen Verzinsung des Sparguthabens vorsahen,
- erstmals nach Ablauf des dritten Sparjahres die Zahlung einer Prämie in Höhe von 3% der im abgelaufenen Sparjahr erbrachten Sparbeiträge sowie
- ein Ansteigen dieser Prämie bis zum Ablauf des 15. Jahres auf 50% der geleisteten Sparbeiträge
und die Sparkasse nach Nr. 26 Abs. 1 ihrer für alle Sparverträge geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berechtigt sein sollte, wenn
- weder eine Laufzeit
- noch eine abweichende Kündigungsregelung
vereinbart wurde, bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes
- die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige
- jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen,
entschieden, dass die Sparkasse
- nach Nr. 26 Abs. 1 ihrer AGB
die Sparverträge
- nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe,
- d.h. hier jeweils erst nach Ablauf des 15. Sparjahres,
kündigen darf.
Durch
- die vereinbarte Prämienstaffel mit dem dadurch gesetzten besonderen Bonusanreiz und
- die Zusage des Erreichens der höchsten Prämienstufe
ist danach,
- da andernfalls die Sparkasse dem Sparer jederzeit den Anspruch auf Gewährung der Sparprämien entziehen könnte,
das ordentliche Kündigungsrecht der Sparkasse
- aus Nr. 26 Abs. 1 ihrer AGB
für einen Zeitraum bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe – hier: 15 Jahre – ausgeschlossen.
Wie der Senat weiter ausgeführt hat, enden die Verträge
- mit Ablauf des Sparjahres in dem die höchste Prämienstufe erreicht wird,
nicht automatisch
- – mit der Folge der Fälligkeit und Rückzahlung der Spareinlagen -,
sondern laufen (zunächst) weiter, sind dann aber
- unter Beachtung der in den Bedingungen für den Sparverkehr geregelten Auslauffrist von drei Monaten
von der Sparkasse,
- beispielsweise wegen des niedrigen Zinsumfeldes,
ordentlich kündbar (Quelle: Pressemitteilung des BGH).
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