BSG entscheidet wann das Jobcenter Arbeitslosengeld II Beziehern die Kosten für Schulbücher erstatten muss

Mit Urteil vom 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R, B 14 AS 13/18 R – hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass, wenn Harz-IV-Empfänger-Familien Schulbücher für ihre Kinder,

  • mangels Lernmittelfreiheit in einem Bundesland,
    • wie beispielsweise in Niedersachsen in der Oberstufe des Gymnasiums,

selbst kaufen müssen, die Kosten hierfür vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zu übernehmen sind.

Begründet hat der Senat dies damit, dass die Kosten für Schulbücher zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst seien, allerdings,

  • da der Ermittlung des Regelbedarfes eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde liege,

dann nicht in der richtigen Höhe, wenn

  • in einem Bundesland – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern – keine Lernmittelfreiheit besteht

und solchen Sondersituationen,

  • in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftrete und
  • sich der Regelbedarf als unzureichend erweise,

durch den Härtefall-Mehrbedarf Rechnung getragen werden solle (Quelle: Pressemitteilung des BSG vom 08.05.2019).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fbsg-entscheidet-wann-das-jobcenter-arbeitslosengeld-ii-beziehern-die-kosten-fur-schulbucher-erstatten-muss%2F">logged in</a> to post a comment