…. mit Dieselmotor Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen muss.
Mit Urteil vom 30.01.2020 – I-13 U 81/19 – hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in einem Fall, in dem ein Käufer am 19.02.2016 zum Preis von 70.754,19 Euro einen Porsche Cayenne,
- in dem ein Dieselmotor des Herstellers Audi 3.0 l EU 6 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut war,
erworben hatte, entschieden, dass
- die Porsche AG als Fahrzeugherstellerin
dem Fahrzeugkäufer
- wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
die Schäden ersetzen muss, die
- aus der Manipulation der Abgas- und Motorsteuerungssoftware und
- der damit in Zusammenhang stehenden Auswirkungen für das Fahrzeug resultieren.
Danach hätte die Porsche AG als Fahrzeugherstellerin,
- nachdem sie Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden war,
im Kontext der längeren Vorgeschichte, des Ausmaßes sowie der Reichweite des Abgasskandals Anlass gehabt,
- aktiv zu prüfen, ob die von ihr in ihre Fahrzeuge eingebauten Fremdmotoren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und
- nicht davor die Augen verschließen dürfen.
Übrigens:
Ein Leasingnehmer,
- der ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug geleast hat und
- dem gegen den Fahrzeughersteller ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht,
kann von dem Fahrzeughersteller die Erstattung
- der an den Leasinggeber geleisteten Anzahlung,
- der Leasingraten und
- der Gebühr für die Nichtausübung der Kaufoption
verlangen, unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile.
Das hat der 13. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 10.12.2019 – 13 U 86/18 – entschieden (Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm).
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