Erwerber einer vermittelten Kapitalanlage sollten wissen, dass sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben

Erwerber einer vermittelten Kapitalanlage sollten wissen, dass sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben

…. wenn ihre Anlagevermittler bzw. Anlageberater für die Vermittlung eine Vertriebsprovision,

  • die, unter Einbeziehung eines auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreitet,

erhalten haben und

  • sie darüber nicht unaufgefordert aufgeklärt worden sind.

Darauf hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Urteil vom 19.10.2017 – III ZR 565/16 – hingewiesen.

Denn, so der Senat, Vertriebsprovisionen solchen Umfangs

  • eröffnen Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage und dies wiederum

stellt einen für die Investitionsentscheidung derart bedeutsamen Umstand dar, dass Anlageinteressenten hierüber informiert werden müssen.


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