LG Hildesheim verurteilt Volkswagen AG wegen Abgasmanipulation zur Kaufpreiserstattung

LG Hildesheim verurteilt Volkswagen AG wegen Abgasmanipulation zur Kaufpreiserstattung

Mit – noch nicht rechtskräftigem – Urteil vom 17.01.2017 – 3 O 139/16 – hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hildesheim die Beklagte, die Volkswagen AG, verurteilt, dem Kläger, einem Käufer eines mit einem Dieselmotor ausgestatteten neuen PKW Skoda Yeti 2.0 TDI Elegance Plus Edition,

  • bei dem die Motorsteuerung von der Beklagten so programmiert worden war,
  • dass der Wagen bei der Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand diese Situation erkennt und weniger Stickoxide abgibt als im „Echtbetrieb“ auf der Straße,

den Kaufpreis von 26.499,99 € gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten.

Begründet hat die Kammer die Entscheidung u.a. damit, dass von der Beklagten eine gesetzeswidrige, gegen europäische Vorgaben zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verstoßende, Manipulation der Motorsteuerung vorgenommen worden sei, durch die die Beklagte

  • nicht nur in einer nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise dem Kläger einen Schaden zugefügt,
  • sondern auch den Tatbestand des Betruges nach § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht habe.

Es liege, so die Kammer, eine verwerfliche Verbrauchertäuschung vor, weil kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware erwerben würde.

Da es sich bei dem Einsatz der Motorsteuerungssoftware um eine Entscheidung mit enormer wirtschaftlicher Reichweite handle, bei der kaum anzunehmen sei, dass sie von einem am unteren Ende der Betriebshierarchie angesiedelten Entwickler in eigener Verantwortung getroffen wurde, sei mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Beklagte die Softwaremanipulation vorsätzlich vorgenommen habe (Quelle: Pressemitteilung des LG Hildesheim vom 17.01.2017.

Ob dieses erstmals einer Klage gegen die Volkswagen AG stattgebende Urteil Bestand hat bleibt abzuwarten.


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