OLG Oldenburg entscheidet: Schließt TÜV-Prüfer die Motorhabe eines untersuchten Fahrzeugs, ohne diese ordnungsgemäß zu arretieren, 

OLG Oldenburg entscheidet: Schließt TÜV-Prüfer die Motorhabe eines untersuchten Fahrzeugs, ohne diese ordnungsgemäß zu arretieren, 

…. haftet, wenn die Motorhaube während der Fahrt hochklappt, für den dadurch entstanden Schaden der Staat.  

Mit Urteil vom 03.06.2022 – 6 U 31/22 – hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem, 

  • kurz nachdem ein Fahrzeugeigentümer mit seinem PKW beim TÜV war und 
  • die Prüfplakette erhalten hatte, 

es,

  • weil während der Fahrt auf einmal die Motorhaube hochklappte, dadurch 

zu einem Schaden am Fahrzeug gekommen war, entschieden, dass das Bundesland,

  • in dem die TÜV-Untersuchung durchgeführt wurde,  

dem Fahrzeugeigentümer den ihm 

  • durch das Hochklappen der Motorhaube an seinem Fahrzeug 

entstanden Schaden ersetzen muss. 

Aufgrund der 

  • Ausführungen des hinzugezogenen Sachverständigen 

erachtete es der Senat für erwiesen, dass der TÜV-Prüfer 

  • bei der Fahrzeuguntersuchung 

die Motorhaube beim Wiederzuklappen nicht richtig verriegelt hatte und diese, 

  • aufgrund seines pflichtwidrigen Unterlassens die ordnungsgemäßen Arretierung sicherzustellen,

während der Fahrt hochgeklappt war. 

Da nach Ansicht des Senats,

  • so kurz nach der TÜV-Untersuchung 

für den Fahrzeugeigentümer keine Verpflichtung bestand, das Auto 

  • noch einmal 

zu kontrollieren, trifft ihn 

  • kein Mitverschulden, 

das er sich anrechnen lassen müsste (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg).


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