…. haftet, wenn die Motorhaube während der Fahrt hochklappt, für den dadurch entstanden Schaden der Staat.
Mit Urteil vom 03.06.2022 – 6 U 31/22 – hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem,
- kurz nachdem ein Fahrzeugeigentümer mit seinem PKW beim TÜV war und
- die Prüfplakette erhalten hatte,
es,
- weil während der Fahrt auf einmal die Motorhaube hochklappte, dadurch
zu einem Schaden am Fahrzeug gekommen war, entschieden, dass das Bundesland,
- in dem die TÜV-Untersuchung durchgeführt wurde,
dem Fahrzeugeigentümer den ihm
- durch das Hochklappen der Motorhaube an seinem Fahrzeug
entstanden Schaden ersetzen muss.
Aufgrund der
- Ausführungen des hinzugezogenen Sachverständigen
erachtete es der Senat für erwiesen, dass der TÜV-Prüfer
- bei der Fahrzeuguntersuchung
die Motorhaube beim Wiederzuklappen nicht richtig verriegelt hatte und diese,
- aufgrund seines pflichtwidrigen Unterlassens die ordnungsgemäßen Arretierung sicherzustellen,
während der Fahrt hochgeklappt war.
Da nach Ansicht des Senats,
- so kurz nach der TÜV-Untersuchung
für den Fahrzeugeigentümer keine Verpflichtung bestand, das Auto
zu kontrollieren, trifft ihn
das er sich anrechnen lassen müsste (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg).
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