Wann liegt bei einem Arztbesuch während der Arbeitszeit ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis vor

Wann liegt bei einem Arztbesuch während der Arbeitszeit ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis vor

…. und wann nicht?

Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis liegt bei einem Arztbesuch vor, wenn

  • der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird

und

  • der Arzt auf den Wunsch des Arbeitnehmers, einen Termin außerhalb seiner Arbeitszeit zu bekommen, keine Rücksicht nehmen will oder kann.

Dann liegt eine Konfliktsituation für den Arbeitnehmer vor, der

  • einerseits zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und
  • andererseits keine Möglichkeit hat, einen Termin bei dem Arzt seiner Wahl zu bekommen.

Allerdings muss der Arbeitnehmer (vorher) erfolglos versucht haben,

  • einen Termin außerhalb seiner Arbeitszeit zu bekommen und
  • so die Arbeitsversäumnis zu vermeiden.

Denn wenn der Arzt

  • außerhalb der Arbeitszeit Sprechstunden abhält und
  • keine medizinischen Gründe für einen sofortigen Arztbesuch sprechen,

muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Sprechstunde außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen (Landesarbeitsgerichts (LArbG) Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2018 – 7 Sa 256/17 –).


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