Was Autobesitzer, deren Fahrzeug durch ein nicht ordnungsgemäß befestigtes Verkehrsschild beschädigt

Was Autobesitzer, deren Fahrzeug durch ein nicht ordnungsgemäß befestigtes Verkehrsschild beschädigt

…. wird bzw. worden ist, wissen sollten.

Mit Urteil vom 06.06.2019 – III ZR 124/18 – hat der Dritte Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein an einer Autobahnbaustelle aufgestelltes –  verkehrsbeschränkendes – Verkehrsschild,

  • das dort auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde von einer privaten Firma angebracht worden war,

sich wegen nicht ordnungsgemäßer Befestigung gelöst und ein Auto beschädigt hatte, entschieden, dass

  • für den Schaden an dem Auto der Mitarbeiter des privaten Unternehmens, der das Verkehrsschild befestigt hat, nicht persönlich haftet, sondern

der Fahrzeugeigentümer seine Schadensersatzansprüche im Rahmen der Amtshaftung gegenüber dem Staat geltend machen muss.

Begründet hat der Senat dies damit, dass

  • die Verkehrsregelung mittels Verkehrsschildern (§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) sowie
  • die tatsächliche Umsetzung der Verkehrsregelung durch die Anbringung der Verkehrszeichen

eine hoheitliche Aufgabe ist und eine damit

  • beauftragte private Firma

demzufolge eine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt, so dass eine persönliche Haftung der

  • dann insoweit als Verwaltungshelfer und folglich als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne handelnden

Firmenmitarbeiter gemäß Art. 34 Satz 1 Grundgesetz (GG) ausscheidet.

Da, so der Senat weiter, die öffentliche Hand sich ihrer Haftung nicht dadurch entziehen darf,

  • dass sie für die Durchführung einer hoheitlichen Aufgabe private Firmen beauftragt,

gilt dies auch dann, wenn

  • die Mitarbeiter der Firma bei der Befestigung der Verkehrsschilder Fehler machen.

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