Was ist mit der Mietkaution wenn der Vermieter insolvent geht?

Was ist mit der Mietkaution wenn der Vermieter insolvent geht?

Hat der Mieter einer Wohnung an den Vermieter eine vereinbarte Mietsicherheit (Kaution) gezahlt und wird nachfolgend, wegen Insolvenz des Vermieters, die Immobilie versteigert, kann der Mieter vom Ersteher die Auszahlung einer rückzahlungsreifen Mietsicherheit verlangen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 07.03.2012 – XII ZR 13/10 – entschieden.

Danach geht mit dem Zuschlag die Pflicht für die Rückzahlung der Mietsicherheit kraft Gesetzes auf den Ersteher über, der damit, bei Rückzahlungsreife, dem Mieter gegenüber zur Rückzahlung der Sicherheit ohne Rücksicht darauf verpflichtet wird, ob er die Mietsicherheit von dem früheren Vermieter ausgehändigt bekommen hat oder noch erhalten kann (§§ 44 Abs. 1, 57 ZVG, § 566a BGB ).

 

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