…. den Fahrzeugkäufern gegenüber schadensersatzpflichtig sind.
Mit Urteil vom 13.07.2021 – VI ZR 128/20 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein Käufer einen Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency erworben hatte, bei dem die
über eine Abgasrückführung dadurch erfolgte, dass, was zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen führt,
- ein Teil der Abgase wieder der Verbrennung im Motor zugeführt,
- diese Abgasrückführung jedoch bei kühleren Außen-/Ladelufttemperaturen reduziert wird („Thermofenster“),
entschieden, dass dem Fahrzeugkäufer gegen die Daimler AG einen Schadensersatzanspruch
- wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), aufgrund Inverkehrbringens von Fahrzeugen,
- die infolge einer unternehmerischen Entscheidung der Daimler AG mit einer solchen temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet worden sind,
nur dann erfolgreich geltend machen kann, wenn die Verantwortlichen bei der Daimler AG
- bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems
in dem Bewusstsein handelten,
- eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden
sowie
- den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen haben
und dass für ein derartiges Vorstellungsbild bei den Verantwortlichen der Daimler AG
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