Dieselgate: LG Nürnberg-Fürth beabsichtigt zu entscheiden, dass Käufer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, die

Dieselgate: LG Nürnberg-Fürth beabsichtigt zu entscheiden, dass Käufer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, die

…. vom Hersteller des Fahrzeugs bzw. des Motors als Schadensersatz

  • die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übereignung des Fahrzeugs verlangen,

sich nur noch die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen müssen, die dem Fahrzeugkäufer durch die Nutzung des Fahrzeugs

  • zwischen dem Zeitpunkt der Mitteilung des Fahrzeugs- bzw. Motorherstellers an den Fahrzeugkäufer, dass das Fahrzeug von der Rückrufaktion wegen der Software betroffen ist

und

  • dem vorgerichtlichen Rückabwicklungsverlangen bzw. der Rechtshängigkeit der Klage

entstanden sind.

Dass sie ihre Rechtsprechung dahingehend ändern will

  • und künftig von dem dem Fahrzeugkäufer zu erstattenden Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung nicht mehr für die gesamte Zeit, in der das Fahrzeug seit dem Erwerb gefahren wurde, in Abzug gebracht werden soll,

hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 30.04.2019 – 9 O 9117/18 – in einem Verfahren hingewiesen, in dem

  • der, von Herrn Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch, Inhaber der Kanzlei Härlein Rechtsanwälte, vertretene Käufer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen des Einbaus einer unzulässiger Abschaltvorrichtung die Volkswagen-AG auf Schadensersatz verklagt hat.

Danach

  • würden bei der Berechnung der dem Fahrzeugkäufer infolge der Fahrzeugnutzung entstandenen Gerbrauchsvorteile, die bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der VW-AG an den Fahrzeugkäufer, dass das Fahrzeug von der Rückrufaktion wegen der Software betroffen ist, außer Betracht bleiben,
  • sollen, um die zu berücksichtigende nachfolgende Nutzung schätzen zu können, verpflichtet sein vorzutragen,
    • der Fahrzeugkäufer die aktuelle Laufleistung des Fahrzeugs und
    • die VW-AG wann die Rückrufmitteilung an den Käufer erfolgte

und

  • wäre, sollte kein Vortrag der VW-AG zum Zeitpunkt der Rückrufmitteilung an den Käufer erfolgen, kein Nutzungsvorteil von dem dem Fahrzeugkäufer zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen.

Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fdieselgate-lg-nurnberg-furth-beabsichtigt-zu-entscheiden-dass-kaufer-eines-vom-diesel-abgasskandal-betroffenen-fahrzeugs-die%2F">logged in</a> to post a comment