…. verklagt haben.
In einem Fall,
- in dem der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, dessen Dieselmotor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war, von der Volkswagen AG als Fahrzeugherstellerin wegen sittenwidriger Schädigung als Schadensersatz Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges verlangt,
- dasLandgericht (LG) Offenburg (3 O 111/17) in erster Instanz
- in dem Verhalten der verantwortlichen Akteure bei der Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Fahrzeugkäufers gesehen,
- deswegen die Volkswagen AG verurteilt hatte, dem Fahrzeugkäufer den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer, zu erstatten, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges
- und von der Volkswagen AG gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt worden war,
hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit Beschluss vom 05.03.2019 – 13 U 142/18 – darauf hingewiesen, dass
- nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung und dem derzeitigem Sach- und Streitstand
dem Fahrzeugkäufer Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
- nach §§ 826, 31 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bzw. § 831 BGB
gegen die Volkswagen AG zustehen dürften (Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 05.03.2019).
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