Wichtig für Skifahrer und Snowboarder zu wissen, wenn es nach einer Kollision auf der Skipiste zum Streit darüber kommt

Wichtig für Skifahrer und Snowboarder zu wissen, wenn es nach einer Kollision auf der Skipiste zum Streit darüber kommt

…. wer schuld ist und haftet

Mit Urteil vom 15.08.2017 – 30 O 53/17 – hat das Landgericht (LG) Köln darauf hingewiesen, dass, wenn ein Skifahrer,

  • von hinten auf einen anderen Skifahrer auffährt,

dies dafür spricht, dass der Auffahrende gegen die FIS-Verhaltensregel Nr. 3 für Skifahrer und Snowboarder verstoßen hat,

  • nach der ein von hinten kommender Skifahrer und Snowboarder seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarde nicht gefährdet,

und deshalb

  • der von hinten auf einen anderen Skifahrer auffahrende Skifahrer vollumfänglich für die entstandenen Schäden dann haftet,

wenn es ihm nicht gelingt

Da bei einer Kollision auf der Skipiste

zur Erinnerung die 10 FIS-Regeln:

FIS-Regel Nr. 1:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

FIS-Regel Nr. 2:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

FIS-Regel Nr. 3:
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

FIS-Regel Nr. 4:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

FIS-Regel Nr. 5:
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

FIS-Regel Nr. 6:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

FIS-Regel Nr. 7:
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

FIS-Regel Nr. 8:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

FIS-Regel Nr. 9:
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

FIS-Regel Nr. 10:
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.


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