…. normalem Gehtempo regelmäßig
nicht überschreiten, so dass ein Fußweg von
nicht mehr als „nur wenige Gehminuten entfernt“ anzusehen ist.
Mit Urteil vom 22.11.2023 – 242 C 13523/23 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem eine
- Frau für sich und ihre neunjährige Tochter
bei einem Reiseveranstalter
- für knapp 9.000 Euro zuzüglich der Flugkosten
eine als unvergessliche Luxusreise angebotene
- 12-tägige Rundreise durch Costa Rica
gebucht hatte, die auch einen Aufenthalt von 4 Nächten an der Pazifikküste in einem
das als
- „nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden [..] entfernt“
beschrieben worden war, beinhaltete, den
verurteilt, der Frau, die deswegen, weil der nächstgelegene Strand von dem Boutique-Hotel an der Pazifikküste
- nicht, wie beschrieben, nur wenige Gehminuten, sondern
einen
entfernt war,
- in Abstimmung mit dem lokalen Ansprechpartner des Reiseveranstalters
über eine Buchungsplattform auf eigene Kosten ein Ersatzhotel gebucht hatte,
- nach §§ 651i Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, 651k Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
die
- verauslagten Kosten für die Buchung des Ersatzhotels in Höhe von 733 €
zu erstatten sowie
- nach §§ 651i Abs. 2, Abs. 3 Nr. 7, 651n Abs. 2 BGB
für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit wegen eines verlorenen Urlaubstages auf Grund des Hotelwechsels
als Entschädigung zu zahlen.
Danach war das für den Aufenthalt an der Pazifikküste vorgesehene Boutique-Hotel
- aufgrund seiner Entfernung zum Strand
mangelhaft.
Begründet ist dies vom AG damit worden, dass
- jedenfalls bei einer hochpreisigen Luxusreise wie hier,
unter vertraglich vereinbarten
eine Zeit zu verstehen sei, die
- bei normalem Gehtempo regelmäßig fünf Minuten
nicht überschreitet und die 1,3 km von dem Boutique-Hotel bis zum Strand könnten in
nur zurückgelegt werden bei Einhaltung einer Gehgeschwindigkeit von
und die Einhaltung eines solchen Tempos,
- das selbst für erfahrenen Läufer ambitioniert sei,
könne vor dem Hintergrund, dass dem Reiseveranstalter bekannt war, dass die Frau mit einem
reist, nicht vorausgesetzt werden (Quelle: Pressemitteilung des AG München).
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