Behauptet der Vollkaskoversicherer, ein Unfall sei von dem Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt worden, um

Behauptet der Vollkaskoversicherer, ein Unfall sei von dem Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt worden, um

…. in den Genuss der Versicherungsleistung zu kommen

  • trägt er hierfür die Beweislast,

wobei der Versicherer dieser Beweislast allerdings auch dadurch genügen kann, dass er viele Indizien vorträgt,

  • für die es bei einem echten Unfall keine Erklärung gibt oder
  • die bei einem fingierten Unfall deutlich häufiger auftreten und
  • die bei einer Gesamtwürdigung und der sonstigen Umstände für eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles sprechen.

Gelingt dem Vollkaskoversicherer der Beweis,

  • wird er von seiner Leistungspflicht frei,

gelingt der Beweis nicht,

  • bleibt der Vollkaskoversicherer leistungspflichtig.

Darauf hat das Landgericht (LG) Coburg mit Urteil vom 05.06.2018 – 24 O 360/16 – hingewiesen (Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg).


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