EuGH entscheidet: Verbraucher können Auskunft darüber verlangen, an wen ihre personenbezogenen Daten weitergegeben wurden 

EuGH entscheidet: Verbraucher können Auskunft darüber verlangen, an wen ihre personenbezogenen Daten weitergegeben wurden 

Mit Urteil vom 12.01.2023 hat die Erste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-154/21, in der ein Bürger bei der 

  • Österreichischen Post 

beantragt hatte, ihm mitzuteilen, gegenüber 

  • welchen Empfängern 

sie seine

  • personenbezogenen Daten 

offengelegt habe und die Österreichische Post sich zunächst auf die Mitteilung beschränkt hatte, 

  • sie verwende personenbezogene Daten soweit das rechtlich zulässig sei im Rahmen ihrer Tätigkeit als Herausgeberin von Telefonbüchern und biete diese Daten Geschäftskunden für Marketingzwecke an,

auf Vorabentscheidungsersuchen 

  • des Obersten Gerichtshofs Österreichs

entschieden, dass nach 

  • Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

der Verantwortliche, 

  • wenn personenbezogene Daten gegenüber Empfängern offengelegt worden sind oder 
  • noch offengelegt werden, 

verpflichtet ist, der betroffenen Person auf Anfrage,

  • – innerhalb der Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO –

die konkrete 

  • Identität der Empfänger 

des Empfängers der offengelegten Daten mitzuteilen und nur dann, wenn 

  • es (noch) nicht möglich ist, diese Empfänger zu identifizieren oder
  • der Verantwortliche nachweist, dass der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv i.S.v. Art. 12 Abs. 5DSGVO ist,

sich der Verantwortliche darauf beschränken kann, lediglich die Kategorien der betreffenden Empfänger (Branchenzugehörigkeit) mitzuteilen.

Dieses 

  • Auskunftsrecht der betroffenen Person,

so die Kammer, ist erforderlich, um es ihr zu ermöglichen, die 

  • anderen Rechte 

auszuüben, die ihr gemäß der DSGVO zukommen, nämlich 

  • das Recht auf Berichtigung, 
  • das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), 
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, 
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung oder 
  • auch das Recht auf einen Rechtsbehelf im Schadensfall (Quelle: Pressemitteilung des EuGH). 

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