Nachweis eines Arbeitsunfalles kann auch noch nach 50 Jahren gelingen

Nachweis eines Arbeitsunfalles kann auch noch nach 50 Jahren gelingen

…. und zwar selbst dann, wenn Unterlagen über das Geschehen nicht mehr auffindbar sind.

Das hat der Fall eines heute 72-Jährigen gezeigt, der 2011 beantragt hatte einen 1966 erlittenen Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Nach seiner Schilderung waren damals, während seiner Beschäftigung als Gleisbauhelfer in einem Betrieb,

  • bei dem Versuch eine entgleiste Kleinlokomotive mit einer Winde aufzugleisen,
  • von der dabei ausgerutschten Winde

die Finger seiner linken Hand sowie das zugehörige Gelenk samt anschließendem Mittelhandknochen so stark gequetscht worden, dass der kleine Finger amputiert werden musste.

Seiner Klage gab die 39. Kammer des Sozialgerichts (SG) Dresden mit Gerichtsentscheid vom 29.05.2017 – S 39 U 320/12 – statt, weil

  • die Eintragungen im SV-Ausweis des Klägers sich mit seinem Vortrag deckten,
  • ein früherer Arbeitskollege des Klägers, der den Unfall 1966 miterlebt und den Kläger danach mit seinem Motorrad ins Krankenhaus gebracht hatte, das Geschehen schildern konnte, dessen Angaben mit denen des Klägers übereinstimmten sowie
  • von einem sachverständigen Unfallchirurg in der Verhandlung bestätigt worden war, dass der Gesundheitsschaden des Klägers auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sein kann und

aufgrund dessen das Gericht davon überzeugt war, dass sich das Geschehen wie vom Kläger dargelegt zugetragen hatte.

Wird die Entscheidung rechtskräftig ist damit dem Kläger damit die Möglichkeit eröffnet, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen (Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden vom 28.06.2017).


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