…. Ersatzunterkünfte bereitzustellen.
Mit Urteil vom 19.06.2020 – 10 K 349.19 – hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin entschieden, dass die lärmschutzrechtliche Genehmigung, die dem Veranstalter des
- 2019 im Berliner Olympiastadion stattgefundenen
zweitägigen Lollapalooza-Festivals
- von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Stadt Berlin
erteilt worden war, mit der Auflage,
- für diejenigen Anwohner eine angemessene Ersatz-Unterbringung zur Verfügung zu stellen, deren Wohnungen sich im besonders betroffenen Nahbereich des Veranstaltungsgeländes befinden,
versehen und diesbezüglich,
- wegen der tieffrequenten Geräusche,
pauschalierend auf den Innenpegel in den betroffenen Wohnräumen abgestellt werden durfte.
Begründet hat die Kammer das damit, dass die Behörde das ihr insoweit zustehende Ermessen fehlerfrei ausgeübt habe, da
- auch dann, wenn die Durchführung eines Festivals für eine Stadt von herausragender Bedeutung ist,
die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und angesichts
- der massiven Belastung des Standortes durch zahlreiche Veranstaltungen sowie
- der Stärke und Dauer der Lärmbelastung durch das Festival,
besondere Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Anwohner gerechtfertigt gewesen seien (Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin).
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