Wichtig zu wissen für Grundstückseigentümer wenn auf ihrem Grundstück ein Bombenblindgänger

Wichtig zu wissen für Grundstückseigentümer wenn auf ihrem Grundstück ein Bombenblindgänger

…. gefunden wird, eine Sprengung vor Ort erforderlich ist und dabei Schäden auf Nachbargrundstücken entstehen.

Mit Urteil vom 02.08.2019 – 6 O 337/19 – hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück entschieden, dass, wenn ein auf einem Grundstück aufgefundener Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg,

  • weil er von dem Kampfmittelräumdienst nicht erfolgreich entschärft werden kann,

am Fundort kontrolliert gesprengt werden muss,

  • der Grundstückseigentümer nicht für dabei an umliegenden Gebäuden entstandene Schäden haftet.

Begründet hat die Kammer dies damit, dass in Fällen, in denen

  • der Kampfmittelräumdienst entscheidet einen Bombenblindgänger kontrolliert zu sprengen, um eine unkontrollierte Explosion sowie die dadurch drohenden Schäden zu verhindern und
  • aufgrund dessen der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Bombenblindgänger gefunden wurde, die Sprengung lediglich duldet,

die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch unter Nachbarn, nämlich dass

  • die von einem Grundstück ausgehende Störung seinem Eigentümer zurechenbar ist, weil
    • entweder er sie selbst jedenfalls mittelbar verursacht hat
    • oder er bei wertender Betrachtung verpflichtet gewesen wäre zu verhindern, dass solche Störungen von seinem Grundstück ausgehen,

nicht vorliegen (Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück).


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