…. zur Regulierung des von ihnen selbst zu tragenden Fahrzeugsachschadensteils in Anspruch nehmen.
Mit Urteil vom 19.12.2017 – VI ZR 577/16 – hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf hingewiesen, dass ein mit seinem PKW an einem Verkehrsunfall Beteiligter, der,
- weil er den Unfall teilweise selbst mit verursacht hat und
- deswegen der an seinem Fahrzeug entstandene Schaden vom Unfallgegner nur quotal übernommen werden muss,
Versicherungsleistungen seiner Vollkaskoversicherung wegen des von ihm selbst zu tragenden Fahrzeugsachschadensteils in Anspruch nimmt, den
- ihm in einem solchen Fall aufgrund der Prämienerhöhung im Versicherungsbeitrag entstandenen und noch entstehenden
Rückstufungsschaden von dem anderen Unfallbeteiligten
- in Höhe von dessen Haftungsquote
ersetzt verlangen kann.
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