BSG entscheidet: Zu einer vom Richter angeordneten Begutachtung durch einen Sachverständigen kann grundsätzlich eine Vertrauensperson

BSG entscheidet: Zu einer vom Richter angeordneten Begutachtung durch einen Sachverständigen kann grundsätzlich eine Vertrauensperson

…. mitgenommen werden.

Mit Urteil vom 27.10.2022 – B 9 SB 1/20 R – hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem Fall, in dem es um die 

  • Feststellung des Grades einer Behinderung 

ging und der Betroffene gehalten war, sich in dem gerichtlichen Verfahren

  • ärztlich begutachten 

zu lassen, entschieden, dass es dem Betroffenen grundsätzlich 

  • freisteht,

zu der gutachterlichen Untersuchung eine 

  • Vertrauensperson

mitzunehmen.

Der 

  • Ausschluss der Vertrauensperson bei der Begutachtung 

kann danach vom Gericht nur dann angeordnet werden, wenn die 

  • Anwesenheit der Vertrauensperson 

im Einzelfall eine 

  • geordnete, effektive oder unverfälschte 

Beweiserhebung

  • erschwert oder 
  • verhindert,

wobei Differenzierungen zum Beispiel nach 

  • der Beziehung des Betroffenen zur Begleitperson, 
  • dem medizinischen Fachgebiet oder 
  • unterschiedlichen Phasen der Begutachtung 

in Betracht zu ziehen sind (Quelle: Pressemitteilung des BSG).


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