…. mitgenommen werden.
Mit Urteil vom 27.10.2022 – B 9 SB 1/20 R – hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem Fall, in dem es um die
- Feststellung des Grades einer Behinderung
ging und der Betroffene gehalten war, sich in dem gerichtlichen Verfahren
zu lassen, entschieden, dass es dem Betroffenen grundsätzlich
zu der gutachterlichen Untersuchung eine
mitzunehmen.
Der
- Ausschluss der Vertrauensperson bei der Begutachtung
kann danach vom Gericht nur dann angeordnet werden, wenn die
- Anwesenheit der Vertrauensperson
im Einzelfall eine
- geordnete, effektive oder unverfälschte
Beweiserhebung
- erschwert oder
- verhindert,
wobei Differenzierungen zum Beispiel nach
- der Beziehung des Betroffenen zur Begleitperson,
- dem medizinischen Fachgebiet oder
- unterschiedlichen Phasen der Begutachtung
in Betracht zu ziehen sind (Quelle: Pressemitteilung des BSG).
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