Für Cannabis auf Kassenrezept bestehen derzeit weiterhin noch hohe Hürden

Für Cannabis auf Kassenrezept bestehen derzeit weiterhin noch hohe Hürden

Der Erste Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat 

  • am 10.11.2022 – B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R – 

in vier Fällen, in denen von der Krankenkasse der Antrag von

  • unter Epilepsie, ADHS, chronischen Schmerzen oder psychischen Erkrankungen leidenden 

Patienten auf

  • Versorgung mit medizinischen Cannabis-Produkten und 
  • Übernahme der Kosten 

abgelehnt worden war, darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Behandlung mit einer Cannabistherapie 

  • nach § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und § 13 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

grundsätzlich

  • das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung ist und 
  • dass andere Behandlungsmethoden, insbesondere anerkannte Behandlungstherapien, schon ausgeschöpft sind,   

dass dabei, wann im Einzelnen eine 

  • schwerwiegende Erkrankung 

anzunehmen ist, auf die 

  • konkreten Auswirkungen 

der mit Cannabis zu behandelnden Krankheiten und Symptome abzustellen ist, dass 

  • Cannabis zwar auch 

verordnet werden darf, wenn zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung noch 

  • Standardtherapien

zur Verfügung stehen, dass 

  • Krankenkassen

die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung 

  • dann aber 

nur 

  • genehmigen

dürfen, wenn der behandelnde Arzt hierfür 

  • eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung 

abgegeben, d.h. den 

  • Krankheitszustand umfassend dokumentiert, 
  • Therapiealternativen analysiert 

und sowohl

  • die Erfolgschancen und Risiken der Therapien 

als auch sorgfältig abgewogen hat, ob im konkreten Einzelfall eine 

  • Suchtmittelabhängigkeit

der Verordnung von Cannabis entgegensteht. 

Allerdings:
Sind die

  • hohen Anforderungen an diese Einschätzung 

erfüllt, darf von der Krankenkasse 

  • die Begutachtung nicht mehr einfach in Frage gestellt, sondern 

das Ergebnis

  • der ärztlichen Abwägung 

nur noch darauf hin überprüft werden, ob dieses 

  • völlig unplausibel 

ist (Quelle: Pressemitteilung des BSG vom 10.11.2022).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Ffuer-cannabis-auf-kassenrezept-bestehen-derzeit-weiterhin-noch-hohe-huerden%2F">logged in</a> to post a comment