Dieselgate: BGH entscheidet, dass Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs, die das Fahrzeug behalten wollen,

Dieselgate: BGH entscheidet, dass Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs, die das Fahrzeug behalten wollen,

…. als sog. kleinen Schadensersatz die Differenz zwischen 

  • einem höheren Kaufpreis und 
  • einem gegebenenfalls niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags

beanspruchen können und 

  • welche Anrechnung dabei wann als Vorteilsausgleichung in Betracht kommen kann.  

Mit Urteil vom 24.01.2022 – VIa ZR 100/21 – hat der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem ein Käufer im September 2013 für 12.999 € von einem Dritten einen Gebrauchtwagen Seat Leon 

  • mit einer Laufleistung von 60.400 km 

erworben hatte, dessen 

  • von der beklagten Volkswagen AG hergestellter 

Dieselmotor der Baureihe EA 189 mit einer Software ausgestattet worden war, 

  • die erkannte, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befand, und 
  • in diesem Fall vom regulären Abgasrückführungsmodus in einen Stickoxid-optimierten Modus wechselte 

und bei dem der Käufer 

  • nach Bekanntwerden des sogenannten Abgasskandals 

ein von der beklagten Volkswagen AG entwickeltes Software-Update hatte aufspielen lassen, entschieden, dass der Käufer ein Wahlrecht hat und entweder 

  • Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen den gesamten Kaufpreis zurückverlangen („großer“ Schadensersatz)

oder 

  • das Fahrzeug behalten und lediglich als „kleinen“ Schadensersatz die Differenz zwischen einem höheren Kaufpreis und einem gegebenenfalls niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags beanspruchen

kann, dass aber der Käufer, wenn er 

  • sich für den „kleinen“ Schadensersatzmit entscheidet und 
  • mit dem mit einem Kilometerstand von 60.400 km gebraucht gekauften Fahrzeug bei Klageerhebung schon über weitere 200.000 km bis zu einem Kilometerstand von rund 275.000 km gefahren ist, 

sich im Wege der Vorteilsausgleichung 

  • den Wert von Nutzungen 

auf den „kleinen“ Schadensersatz 

  • in dem Umfang 

anrechnen lassen muss, in dem 

  • der Wert der Nutzungen 
  • den Wert des Fahrzeugs bei Vertragsschluss 

übersteigt (Quelle: Pressemitteilung des BGH; zur Bemessung des „kleinen“ Schadensersatzes vgl. auch BGH, Urteil vom 06.07.2021 – VI ZR 40/20 -).  


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fdieselgate-bgh-entscheidet-dass-kaeufer-eines-vom-dieselskandal-betroffenen-fahrzeugs-die-das-fahrzeug-behalten-wollen%2F">logged in</a> to post a comment