Was Lehrer, die an einer vom Förderverein der Schule organisierten Veranstaltung teilnehmen, wissen sollten

Was Lehrer, die an einer vom Förderverein der Schule organisierten Veranstaltung teilnehmen, wissen sollten

Mit Gerichtsbescheid vom 23.02.2017 – S 39 U 89/15 – hat das Sozialgericht (SG) Dresden entschieden, dass es sich bei einem Volleyballturnier,

  • das von dem Förderverein einer Schule organisiert worden ist, um gemäß dem satzungsmäßigen Ziel des Vereins, die Verbundenheit ehemaliger Schüler sowie deren Familien mit der Schule zu fördern und
  • zu dem der Förderverein eingeladen hat,

auch dann, wenn die Veranstaltung des Turniers von der Schulleitung gebilligt worden ist,

  • weder um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung
  • noch um eine schulische Veranstaltung handelt

und deshalb Lehrer, die an dem Turnier teilnehmen, im Falle einer Verletzung nicht gesetzlich unfallversichert sind (Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden Nr. 5/2017).


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