…. grob fahrlässig.
Mit Urteil vom 12.02.2020 – 2 U 43/19 – hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein,
- auf einer Autobahn bei stockendem Verkehr mit 50 bis 60 km/h fahrender
PKW-Führer sich während der Fahrt vollständig
- zu seinem auf dem rechten Rücksitz befindlichen 8-jährigen Kind
umgedreht hatte und deswegen auf ein vor ihm fahrendes Motorrad aufgefahren war, entschieden, dass der PKW-Führer den Unfall
verursacht hat.
Begründet worden ist dies vom Senat damit worden,
- dass es eine „einfachste ganz naheliegende Überlegung“ darstellt,
dass Kraftfahrer,
- um möglicherweise in hohem Maße gefährliche Situationen zu vermeiden,
die vor ihnen befindliche Fahrspur sowie die vor ihnen befindlichen Fahrzeuge,
- auch und gerade bei stockendem Verkehr,
ständig beobachten müssen und es jedem Kraftfahrer einleuchten muss, dass es ihm, wenn
- er sich während der Fahrt vollständig umdreht und
- seine Aufmerksamkeit seinem auf der Rückbank befindlichen Kind zuwendet,
unmöglich ist,
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