…. gemäß § 130 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)?
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 06.10.2022 – VII ZR 895/21 – entschieden, dass
wenn im
- unternehmerischen Geschäftsverkehr
eine E-Mail innerhalb der
auf dem Mailserver des Empfängers
- abrufbereit zur Verfügung gestellt,
wird, die E-Mail dem Empfänger grundsätzlich
wirksam zugegangen ist, unabhängig davon, ob die E-Mail
- tatsächlich abgerufen und
- zur Kenntnis genommen wird.
Begründet hat der Senat dies damit, dass für den Zugang nicht erforderlich ist, dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird.
Vielmehr genügt es für den Zugang der E-Mail, wenn sie so in den
- Machtbereich des Empfängers
gelangt, dass er sie
- unter gewöhnlichen Umständen
zur Kenntnis nehmen kann und der von einem Empfänger
- für den Empfang von E-Mail-Nachrichten genutzte Mailserver
ist jedenfalls dann, wenn der Empfänger durch
- Veröffentlichung der E-Mail-Adresse oder
- sonstige Erklärungen im Geschäftsverkehr
zum Ausdruck bringt,
- Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von E-Mails abzuschließen,
als sein Machtbereich anzusehen, in dem ihm Willenserklärungen in elektronischer Form zugehen können.
Denn elektronische Willenserklärungen in Form von E-Mails werden als Datei gespeichert
- von dem Mailserver des Absenders
- an den Mailserver des Empfängers
weitergeleitet. Dieser wird
- über den Eingang der E-Mail
unterrichtet und ist
in der Lage, die E-Mail-Nachricht
- abzurufen und
- auf seinem Endgerät anzeigen zu lassen.
Hinweis:
Nicht entschieden hat der Senat, wann eine
- außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
versandte E-Mail
gilt.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 19. Juli 2011 – 24 U 186/10 –) liegt der Zugang einer außerhalb der üblichen Geschäftszeiten eingehenden E-Mail am Folgetag.
Übrigens:
Dazu,
- wer im Streitfall die Darlegungs- und Beweislast für einen (rechtzeitigen) Zugang einer E-Mail trägt,
vgl.
sowie dazu,
- wann ein Schreiben, das lediglich als Dateianhang zu einer E-Mail versandt wird, zugeht,
vgl.
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