Was Käufer eines Fahrzeugs, die den Kaufpreis finanziert haben und wegen Fahrzeugmängeln vom Kaufvertrag

Was Käufer eines Fahrzeugs, die den Kaufpreis finanziert haben und wegen Fahrzeugmängeln vom Kaufvertrag

…. berechtigt zurücktreten, über die Folgen des Rücktritts wissen sollten.

Mit Urteil vom 20.09.2021 – 4 O 1176/21 – hat das Landgericht (LG) Oldenburg in einem Fall, in dem ein Käufer 

  • von einem Autohändler 

einen BMW Alpina B5 mit einer Laufleistung von 142.750 km für

  • einen Kaufpreis von 

34.500 € erworben, hiervon 30.000 € über eine Bank, 

  • die sich als Sicherheit das Eigentum an dem Fahrzeug übertragen ließ, 

finanziert und nachdem das Fahrzeug 

  • seit dem Kauf das Fahrzeug insgesamt siebenmal zur Reparatur bei dem Verkäufer war, 
  • aber auch nach dem letzten Reparaturversuch ein Motorruckeln und Fehlzündungen bei dem Fahrzeug vorlagen, 

den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte, 

  • den Rücktritt vom Kaufvertrag 

für berechtigt erachtet und entschieden, dass der Autohändler dem Käufer 

  • den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 3.298,95 € für die von ihm gefahrenen 30.423 km,

zurückzahlen sowie

  • die aufgewendeten Finanzierungskosten

erstatten muss, Zug um Zug gegen 

  • Rückgabe des PKWs und 
  • Übertragung des dem Käufer gegenüber der Bank zustehenden Anwartschaftsrechts an dem PKW. 

Angesichts dessen, dass 

  • die Reparaturversuche sich insgesamt über etwa 1/3 der gesamten Nutzungszeit erstreckt hatten und 
  • der Käufer das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen konnte, 

ist bei der Bemessung der Höhe der Nutzungsentschädigung vom LG ausnahmsweise 

  • nicht den Kaufpreis, sondern 

nur ein Fahrzeugwert von 17.500 € zugrunde gelegt worden.

Da als Rechtsfolge eines 

  • berechtigten Rücktritts vom Kaufvertrag

die empfangenen Leistungen Zug-um-Zug von den Vertragsparteien zurück zu gewähren sind, hat der Verkäufer bei Rückzahlung des Kaufpreises 

  • Anspruch
    • auf Rückgabe des Fahrzeugs und Rückübereignung
  • bzw. im hiesigen Fall Anspruch 
    • auf Übertragung des Anwartschaftsrechts, welches dem Käufer gegenüber der finanzierenden Bank im Zuge der Sicherungsübereignung im Rahmen der Finanzierung zusteht

und der Käufer

  • Anspruch auf Ersatz der Finanzierungskosten, weil diese Aufwendungen darstellen, die er im Vertrauen auf Erhalt der (mangelfreien) Leistung 
    • gemacht hat und 

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