Was Käufer eines Fahrzeugs, die den Kaufpreis finanziert haben und wegen Fahrzeugmängeln vom Kaufvertrag

…. berechtigt zurücktreten, über die Folgen des Rücktritts wissen sollten.

Mit Urteil vom 20.09.2021 – 4 O 1176/21 – hat das Landgericht (LG) Oldenburg in einem Fall, in dem ein Käufer 

  • von einem Autohändler 

einen BMW Alpina B5 mit einer Laufleistung von 142.750 km für

  • einen Kaufpreis von 

34.500 € erworben, hiervon 30.000 € über eine Bank, 

  • die sich als Sicherheit das Eigentum an dem Fahrzeug übertragen ließ, 

finanziert und nachdem das Fahrzeug 

  • seit dem Kauf das Fahrzeug insgesamt siebenmal zur Reparatur bei dem Verkäufer war, 
  • aber auch nach dem letzten Reparaturversuch ein Motorruckeln und Fehlzündungen bei dem Fahrzeug vorlagen, 

den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte, 

  • den Rücktritt vom Kaufvertrag 

für berechtigt erachtet und entschieden, dass der Autohändler dem Käufer 

  • den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 3.298,95 € für die von ihm gefahrenen 30.423 km,

zurückzahlen sowie

  • die aufgewendeten Finanzierungskosten

erstatten muss, Zug um Zug gegen 

  • Rückgabe des PKWs und 
  • Übertragung des dem Käufer gegenüber der Bank zustehenden Anwartschaftsrechts an dem PKW. 

Angesichts dessen, dass 

  • die Reparaturversuche sich insgesamt über etwa 1/3 der gesamten Nutzungszeit erstreckt hatten und 
  • der Käufer das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen konnte, 

ist bei der Bemessung der Höhe der Nutzungsentschädigung vom LG ausnahmsweise 

  • nicht den Kaufpreis, sondern 

nur ein Fahrzeugwert von 17.500 € zugrunde gelegt worden.

Da als Rechtsfolge eines 

  • berechtigten Rücktritts vom Kaufvertrag

die empfangenen Leistungen Zug-um-Zug von den Vertragsparteien zurück zu gewähren sind, hat der Verkäufer bei Rückzahlung des Kaufpreises 

  • Anspruch
    • auf Rückgabe des Fahrzeugs und Rückübereignung
  • bzw. im hiesigen Fall Anspruch 
    • auf Übertragung des Anwartschaftsrechts, welches dem Käufer gegenüber der finanzierenden Bank im Zuge der Sicherungsübereignung im Rahmen der Finanzierung zusteht

und der Käufer

  • Anspruch auf Ersatz der Finanzierungskosten, weil diese Aufwendungen darstellen, die er im Vertrauen auf Erhalt der (mangelfreien) Leistung 
    • gemacht hat und 

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