Dieselgate: Nach Ansicht des OLG Karlsruhe können Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn in ihrem

Dieselgate: Nach Ansicht des OLG Karlsruhe können Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn in ihrem

…. erworbenen Dieselfahrzeug eine unzulässigen Abschalteinrichtung eingebaut ist.

Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat in seiner Terminsverfügung, mit der er sechs bei ihm anhängige Berufungsverfahren auf den 26.06.2018 anberaumt hat,

  • in denen jeweils Käufer von Dieselfahrzeugen, in deren Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut war,
  • von den Fahrzeugverkäufern unter anderem die Rückzahlung des Kaufpreises (unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen,

die Parteien auf seine vorläufige Rechtsansicht hingewiesen, nach der die Klagen der Autokäufer erfolgreich sein dürften.

Denn, wie der Senat ausgeführt hat, seiner vorläufigen Rechtsansicht nach,

  • stelle die Lieferung eines Kraftfahrzeugs, dessen Motor mit einer Software ausgerüstet ist, die zwei unterschiedliche Betriebsmodi für den Prüfstand und die Straße aufweist, wobei nur ersterer die Abgasrückführung dergestalt optimiert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden, eine Pflichtverletzung des Kaufvertrags in Form der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (jedenfalls nach § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) dar,
  • dürfte diese Pflichtverletzung auch erheblich sein (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB)

und spreche,

  • abgesehen davon. dass eine von dem Käufer dem Verkäufer gesetzte, aber unangemessen kurze Nachbesserungsfrist den Lauf einer angemessenen, mit maximal zwei Monaten zu bemessenden Frist in Gang setzen würde,

ferner vieles dafür, dass Käufer in solchen Fällen ausnahmsweise, wegen Unzumutbarkeit, ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt seien (Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 30.05.2018).


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