…. wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu zahlen.
Mit Urteil vom 07.04.2020 – 9a U 2423/19 – hat der 9a. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden in einem Fall, in dem ein Käufer einen
- mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten
VW Touran TDI erworben hatte, entschieden, dass die VW AG,
- weil von ihr durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierter Motorsteuerungssoftware die Käufer dieser Fahrzeuge getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sind,
dem Käufer des VW Touran TDI den Kaufpreis erstatten muss, Zug um Zug gegen
- Rückgabe des Fahrzeugs und
- Anrechnung der nach der Formel Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : voraussichtliche Restlaufleistung (Gesamtlaufleistung abzüglich Kilometerstand beim Kauf) zu berechnenden Gebrauchsvorteile (Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden).
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